Wie Sie einen Antrag auf Förderung an die Bürgerstiftung stellen
Grundsätzlich können Einzelpersonen, Vereine, Schulen, Kindertagesstätten etc. einen Antrag auf Förderung an die Bürgerstiftung stellen. Dazu kann unser Antragsformular verwendet werden. Gerne kann mit einem Mitglied aus dem Vorstand der Bürgerstiftung vorab ein klärendes Gespräch geführt werden.
Zwei Voraussetzungen sind unbedingt zu erfüllen. Erstens darf die Bürgerstiftung nur Projekte finanziell unterstützen, die einem Zweck dienen, der in der Satzung der Bürgerstiftung als Stiftungszweck aufgeführt ist. Zweitens darf die Bürgerstiftung keine Förderung übernehmen, für die staatliche Unterstützung möglich ist.
Laut Satzung fördert die Bürgerstiftung Billerbeck in den Bereichen:
- Bildung und Erziehung,
- Jugend- und Altenhilfe
- Kultur, Kunst und Denkmalpflege
- Umwelt- und Naturschutz und Landschaftspflege
- und unterstützt hilfsbedürftige Familien und Personen
In der Liste der bereits geförderten Projekte bekommen Sie einen ersten Überblick über das Spektrum unserer Fördermöglichkeiten.
Eine Förderung soll sich nachhaltig auswirken, also einen möglichst langfristigen Nutzen für Menschen in Billerbeck haben. Eine Anschubfinanzierung für eine sinnvolle Initiative ist möglich, ebenso eine ergänzende Ausstattung für bestehende und neue Angebote.
Durch eine übersichtliche Finanzierungsplanung, gerne mit nachvollziehbaren Kostenvoranschlägen, helfen Sie uns, Ihren Antrag zu bearbeiten. Und: Wie viel Geld wird benötigt, wie viel steht schon zur Verfügung, welche Eigenleistung kann erbracht werden?
Menschen die sich, wie wir, ehrenamtlich in Billerbeck engagieren, können mit einer finanziellen Unterstützung und viel Engagement eine Menge bewegen. Besucher unserer Stadt sind immer wieder beeindruckt von den zahlreichen Angeboten, die in Billerbeck durch ehrenamtlichen Einsatz möglich sind.
Die Unterstützung von Familien und Personen in echten Notlagen war ein wichtiges Motiv zur Gründung unserer Bürgerstiftung. Wir können und wollen unbürokratisch auch in den Bereichen helfen, in denen die staatliche Unterstützung nicht ausreicht. Bei dieser Form der Unterstützung ist Diskretion selbstverständlich gewährleistet. Dem Stiftungsvorstand müssen aber, zur Entscheidung über eine Förderung in einer Notlage, die Hintergründe und alle wichtigen Entscheidungskriterien zur Verfügung stehen.
Alle bewilligten Anträge, mit Ausnahme der Förderung in Notlagen, werden der Öffentlichkeit über die Presse, unseren Jahresbericht und auf der Internetseite vorgestellt. Die Spender, die uns mit ihrem Geld ermöglichen, Sie zu unterstützen, sollen erfahren, wofür wie viel Geld ausgegeben wurde. Durch diese Form der Öffentlichkeitsarbeit möchten wir auch weitere Spenden einwerben, die wiederum helfen, neue Ideen zu realisieren.
Zusammenfassend sei gesagt, dass ein Antrag an die Bürgerstiftung mit geringem Aufwand gestellt werden kann. Wir helfen Ihnen gerne dabei, sprechen Sie uns an!